Produktsicherheitsgesetz: Erste Maßnahmen aus der Praxis

Am Gesetz selbst kommt langfristig keine Branche vorbei, die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Verbraucherprodukte – somit auch für Werbeartikel. Es gibt aber kurz- und mittelfristig situations-entschärfende Handlungsoptionen und vorbeugende Maßnahmen. Eine Zwischenbilanz zum Thema ProdSG vom BWL, Bundesverband der Werbeartikellieferanten e.V.

In jedem Falle vorteilhaft ist laut BWL der Informationsaustausch des Lieferanten mit seinen Distributoren. Die entsprechenden Vorab-Details zum Gesetz mit den daraus resultierenden konkreten Maßnahmen auf Lieferantenseite sind klar zu kommunizieren. An diesem Punkt hat auch der Handel die Gelegenheit, etwaige eigene Kennzeichnungswünsche einzubringen.

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der Website des PSI